Die neuen Berliner Hochschulverträge für die nächsten drei Jahre sind unterzeichnet. Sie regeln die Rahmenbedingungen der Universitäten und vor allem wie viel Geld die einzelnen Hochschulen zur Verfügung haben.
Neu ist vor allem, dass sich das Budget ab dem nächsten Jahr aus drei Bausteinen zusammensetzen wird: 1/3 Grundausstattung, 1/3 bemessen nach Leistungen in der Lehre, 1/3 bemessen nach Leistungen in der Forschung. Welche Leistungen sich wie auf die Mittelzuteilung auswirken steht jedoch noch nicht genau fest und sorgt seit Monaten für Streit. Geplant ist z.B. dass sich der Forschungsanteil an den Geldern misst, die die Uni aus der Wirtschaft einwerben kann. Sprich: Statt freier Forschung, muss sich die Uni als Dienstleister verkaufen. Sorgen bereiten kann einem auch der Plan, den Lehranteil nach Leistungsfaktoren wie “Anteil der Studierenden, die in Regelstudienzeit abschließen” zu berechnen. Das würde bedeuten, dass der Druck auf die Studierenden, noch perfekter zu funktionieren und noch schneller ihren Abschluss zu machen, weiter wachsen würde. Alles in allem bescheren diese variablen Faktoren den Unis wenig Planungsssicherheit. Wenn nicht genau bekannt ist, wie viele Gelder im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, werden neue Mitarbeiter nur befristet oder wohlmöglich gar nicht eingestellt und notwenige langfristige Investitionen nicht getätigt werden können.
Das, was jedoch feststeht, ist, dass sich – entgegen der Äußerungen vom Wissenschaftssenator Zöllner – das Budget effektiv zwar erhöht, relativ zu steigenden Ausgaben (Energiekosten, Pensionen …) aber nicht steigt, sondern sinkt. Allein in diesem Jahr müssen die einzelnen Fakultäten an der TU Berlin jeweils 1 Mio. EUR einsparen. Vorgesehene Personalstellen bleiben dadurch wohlmöglich unbesetzt und notwenige Lehrveranstaltungen können nicht durchgeführt werden.
Studierendenvertreter waren zu den Verhandlungen über die Rahmenbedingungen ihrer Unis übrigens nicht eingeladen.
