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Neuer Studienverlaufsplan angestrebt

Nicht zuletzt aufgrund der Probleme im Fach Tragwerkslehre mit seiner Koppelung des PIVs an das Bestehen der Klausur hat das Institut einen Vorschlag für einen neuen Studienverlaufsplan erarbeitet. Ab nächstem Wintersemester sollen die neuen Studierenden mit TWL bereits im ersten Semester beginnen. Davon erhofft sich das Institut ein größeres Zeitfenster zum Bestehen der TWL-Klausur – die Studierenden hätten demnach ein Semester mehr, um eine eventuell nicht bestandene Prüfung ohne Zeitdruck zu wiederholen.

Die Verschiebung im Studienverlaufsplan zieht jedoch reihenweise weitere Verschiebungen nach sich. Die CAD-Seminare wandern ins erste Semester, “Materiallehre und Bauphysik” verschiebt sich ins zweite und dritte Semester und das Modul “Geschichte, Theorie & Soziologie” (3.1.1) soll auf drei Semester gestreckt werden.

Den noch nicht endgültig beschlossenen (die Fakultät u.a. müssen noch zustimmen) Plan könnt ihr hier einsehen: http://www.raum-a.net/wp-content/uploads/2010/06/4.3.1_BA_Arch_Studienplan_Variante_052010.pdf

Dieser Versuch, den Studienverlauf theoretisch (der Studienplan stellt nur eine Empfehlung an die Studierenden dar – nicht aber eine Verpflichtung) besser zu organisieren, löst unserer Auffassung nach nicht die in der Bachelor-Umfrage erneut aufgezeigten, grundlegenden Probleme im Studiengang und im Bachelor-Master-System.

Das nun auf drei Semester angelegte Modul 3.1.1 betrachten wir mit großer Skepsis. Unserer Ansicht nach wird das Studium hiermit unnötigerweise noch unflexibler gemacht. Ist das dreisemestrige Modul nicht bestanden, zieht dies eine wiederum dreisemestrige Wiederholung nach sich, die das Abschließen des Studiums in der 6-semestrigen Regelstudienzeit gefährdet.
Statt einer Streckung der Module auf mehrere Semester und statt dem Bestehen auf der Verknüpfung von inhaltlich wenig verbundenen Fächern in Modulen sollte eher an einer Entkoppelung der Module und der Gliederung in kleinere, flexiblere Teile gearbeitet werden. Die Regelungen zum Nichtbestehen von Teilprüfungen und zum Wiederholen von Modulen und all ihren Bestandteilen müssen überarbeitet werden.

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